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Müllentsorgung in Hamburg

Wenn Sie Ihren Müll in Hamburg entsorgen möchten, haben Sie die folgenden Möglichkeiten. Wichtig: Achten Sie auch darauf sich an einen Entsorgungsfachbetrieb zu wenden. Hier haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Müll auch fachgerecht entsorgt wird. 

Vorab: So soll der Müll getrennt werden: 

Deutschlandweit gibt es für den Haushalt vorgesehene Abfalltonnen, die sich zwischen recyclebare Leichtverpackungen, Restmüll, Biomüll und Altpapier unterscheiden. Zudem gibt es an öffentlichen Plätzen Container für Altglas- und Kleiderentsorgung. 

Bei Müll, der nicht in die Abfalltonnen gehört, stehen Entsorgungsfachbetriebe zur Abgabe von Müll zur Verfügung.  

 

In unserem Entsorgungsfachbetrieb können Sie fast all Ihren gesonderten Müll entsorgen oder auch entsorgen lassen. Auf dem befahrbaren Hof des Entsorgungsbetriebes finden Sie die unterschiedlichsten Container zur Müllentsorgen vor. Wir lotsen Sie mit Ihrem Müll zu dem dafür vorgesehenen Container, damit der Müll schnell und unkompliziert entsorgt werden kann. Für großen und sperrigen Müll, der nicht über die eigene Mülltonne entsorgt oder gebracht werden kann, ist die Alternative eines von uns gestellten Container der einfachste und bequemste Weg. 

 

Diesen Müll können Sie bei uns entsorgen:

  • Sperrmüll  (AVV- NR: 170904)
  • Gartenabfälle (AVV- NR: 200201)
  • Bauschutt (AVV- NR: 170107)
  • Baustellenabfall (AVV- NR: 170904)
  • Boden / Steine (AVV- NR: 170504)
  • Mischholz (AVV- NR: 170201)
  • Mischpapier (AVV- NR: 150501)
  • KMF -  Wolle (AVV- NR: 170603)
  • Altmetall 
  • Eisenschrott
  • Teerhaltige Produkte (AVV- NR: 170303)
  • Bitumengemische (AVV- NR: 17302)
  • Baustoff auf Gipsbasis (AVV- NR: 170802)
  • Styropor HBCD (AVV- NR: 170604)




Abbildung zeigt einen LKW Fahrer für einen Containerdienst in Hamburg in seinem Fahrzeug der ablädt

Müll bei der Müllentsorgung Hamburg entsorgen: 

 

Was gilt als Sperrmüll: 

 

Wie das Wort Sperrmüll schon aussagt, handelt es sich um eine Abfallart, die überwiegend aus sperrigen Gegenständen besteht und über die Haus eigene Mülltonne nicht entsorgt werden kann bzw. darf. Natürlich sind nicht alle Gegenstände sperrig.

Beispielsweise sollten Geschirr, Besteck, Vasen, Gardinen oder ähnliches trotzdem nicht über die Mülltonne entsorgt werden.  

Sammeln Sie Ihren Müll wie zum Beispiel Möbel, Teppiche, Couchgarnituren, Matratzen, Papiere und Pappe, Regale, Metallschrott, Geschirr und Besteck sowie alte Kleidung und bringen Sie diesen zu uns in den Entsorgungsfachbetrieb Hamburg. 

 

 

 

Was nicht als Sperrmüll entsorgt werden sollte: 

 

Fast jeder Haushalt verfügt über Elektroklein- und Großgeräte. Beispielsweise Kühlschränke, Fernseher, Computer und Bildschirme gehören nicht in den Container für Sperrmüll. Ebenfalls gehören keine flüssigen Abfälle, wie z.B. Farben, Lacke, Chemikalien, Öle, Reinigungsmittel und Kleber, Neonröhren, Altreifen, Batterien jeglicher Art, teerhaltige und bituminöse Abfälle, Asbest, Nachtspeichersteine, Hausmüll (Lebensmittel / Essenreste), Isolier- und Dämmmaterial (KMF - Wolle und Styropor), Behälter die unter Druck stehen z.B. Feuerlöscher, Spraydosen, Gas-, Sauerstoff- und Propanflaschen in den Sperrmüll, denn diese müssen gesondert entsorgt werden. 



Bauschutt im Entsorgungsfachbetrieb Hamburg entsorgen: 

 

Auf jeder Baustell entsteht Bauschutt. Entsorgen Sie Ihren Bauschutt ganz einfach bei uns. Wir stellen Ihnen Container zur Verfügung, wo Sie Ihren Bauschutt entsorgen können. Da Bauschutt hat eine spezielle Kennung mit der AVV-Nr. 170107 hat, ist Bauschutt eine spezielle Abfallart. Dies ist eine spezielle Abfallart, die aus mineralischen Stoffen besteht und keine Fremdstoffe, wie zum Beispiel Baustoff auf Gipsbasis, Rigips, Holz, Plastik, Folie, Papier, Tapetenreste oder Ähnliches enthalten darf. Auch Schamottsteine, die Schwermetalle enthalten, dürfen nicht im Bauschutt enthalten sein. Unbelasteter Bauschutt oder Gestein wird gemahlen und ein Ziegelmineralgemisch (ZMG) entsteht, das für Straßenbau, Unterbau oder Verfüllung wieder in den Kreislauf zurückgeführt wird. Daher ist es wichtig, dass nur mineralische Stoffe wie keramische Fliesen, Klinker, Kalksandsteine, Ton, Naturstein, Beton, Keramik, Mörtel und Stuck in Behälter gelangen, die für die Herstellung von Bauschutt bestimmt sind. Asphalt kann auch als Bauschutt entsorgt werden, allerdings nur, wenn dieser kein Teer enthält.

Wir als Entsorgungsbetrieb bieten eine Bauschuttentsorgung von 3 bis 10 Kubikmeter an, und aus finanzieller Sicht lohnt es sich auf jeden Fall, den Bauschutt vom Baumischabfall zu trennen.

 

Baustellenabfall bei der Müllentsorgung Hamburg entsorgen: 

 

Ob Neubau oder Abriss, Baustellenabfall entsteht dabei immer. Baustellenabfall, wie der Name es auch schon aussagt, entsteht meist auf Baustellen, wo ein Neubau errichtet wird, in Immobilien in denen renoviert wird, bei einem Rückbau oder bei einem kompletten Abriss von Häusern oder Gebäuden. 

Was in unsere Container darf und was nicht, können Sie der folgenden Grafik entnehmen. 



Darf in den Container:

  • Holz (Innen- und Außenbereich)
  • Bauschutt
  • Fliesen, Dachziegel, Betonsteine u.Ä.
  • Kunststoff, Plastik, Folie u.Ä.
  • Papier und Pappe
  • Tapetenreste
  • Türen und Fenster
  • Rigips und Y-Tongsteine (in geringen Mengen)
  • Grünschnitt, Laub und Rasen (in geringen Mengen)
  • Duschkabinen, Toiletten und Waschbecken
  • Heizkörper, Eisenrohre und Kabelabfälle

Darf nicht in den Container:

Farben, Lacke, Öle u.Ä.

  • Reinigungsmittel
  • Asbest
  • Teerhaltige Produkte
  • KMF - Wolle
  • Dämmmaterial (Styropor / Styrodor)
  • Elektroschrott
  • Feuerlöscher, Gasflaschen u.Ä.
  • Autoreifen
  • Nachtspeicheröfen
  • Boden, Boden/Steine
  • Grassoden und Sand



Boden und Steine in Hamburg entsorgen: 

 

Bei einer Neugestaltung von Gärten und Parks und weiteren Anlagen, wird zwangsläufig alter Boden durch neuen Oberboden ersetzt, der reich an mineralischen Bestandteilen wie Kies, Sand und/oder Lehm sowie Humus und Kleinstlebewesen ist.

Der behandelte Boden wird wiederaufbereitet und anschließend woanders wieder eingesetzt wird, muss aus dem Boden vor der Behandlung eine Probe entnommen werden. Über die Probe müssen Sie sich allerdings keine Gedanken machen, dies übernehmen wir für Sie. Geeigneter Boden wird als Z.0 klassifiziert und kann anschließend problemlos weiterverarbeitet werden. 

 

 

Mischholz A2 bei der Müllentsorgung Hamburg entsorgen: 

 

Sie renovieren gerade Ihr Haus und haben viele Holzabfälle? Beim Umgang mit Holzabfällen wird Holz in vier verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese reichen von A1 (sauberes Palettenholz) bis A4 (wie Jägerzaun oder imprägniertes Fensterholz).

A2- und A3 sind Schnittholz, das am meisten auf Baustellen, in Haushalten und in der Industrie anfällt. Dazu gehören lackiertes und beschichtetes Holz wie Möbel, Regale, Laminat und mehr. Wenn Sie große Mengen an A2-Schnittholz haben, ist es oft wirtschaftlicher, einen zusätzlichen Container zu bestellen. Wenn beispielsweise A2 - Holz mit A4 - Holz gemischt wird, verwenden Sie A4 - Holz als Berechnungsgrundlage.

 

Holz A4 - beim Entsorgungsfachbetrieb Hamburg entsorgen: 

 

Wenn Sie Ihren alten lackierten Zaun entsorgen möchten, achten Sie darauf, dass Sie dieses im Entsorgungsfachbetrieb erledigen. Geöltes oder gestrichenes Holz gilt als belastetes Holz und kann mit umweltgefährdenden Stoffen kontaminiert sein. Aus diesem Grund wird das Holz in die Klassifizierung A4 eingestuft. Folgend noch einige Beispiele, damit Sie sich einen Überblick verschaffen könne, ob Ihr Holz lackiertes/ gestrichenes Holz darauf zutrifft: 

 

  • Jägerzäune
  • Holztüren
  • Sichtschutz
  • Fensterholz
  • Holzaußentüren
  • Schwellen
  • Imprägnierte Dachlatten

 

 

Wichtige Informationen für A4 Holz: 

Dieses Holz gilt laut Abfallverordnung als Sonderholz im Sinne des KrW-/AbfG § 41 und darf nicht mit anderen Bauabfällen entsorgt werden. Da die Entsorgung von A4-Holz den Behörden gemeldet werden muss, müssen Unternehmen, die A4-Holz handhaben und transportieren, ein Register führen und diese Abfallart muss eine Entsorgungsgebühr entrichten.

 

Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und sollten nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.

 

Gemischten Siedlungsabfall bei der Müllentsorgung Hamburg entsorgen: 

 

Ganz egal ob alte Möbelstücke, Kunststoffe, Plastik oder Folien, die sogenannten „Siedlungsabfälle“ umfassen Haushaltsabfälle und ähnliche Gewerbe- und Industrieabfälle sowie Abfälle aus Gebäuden wie Büros, Geschäften, Geschäften und Märkten sowie Straßenabfälle. Auch diese können wir für Sie entsorgen. 

 

KMF - Wolle im Entsorgungsfachbetrieb Hamburg entsorgen: 

 

Bei der Renovierung oder Sanierung von Immobilien fällt meist auch die Entsorgung von KMF - Wolle an. KMF - Wolle ist auch als Mineralwolle, Glaswolle, Dämmwolle oder Steinwolle bekannt und wird zur Isolierung von Häusern verwendet, da sie ein guter Isolator ist und nicht brennt. Es ist wünschenswert, diese Mineralwolle bei der Sanierung schnell und sicher zu entfernen, da diese zu den gefährlichen gehört und bei der Behörde angezeigt werden muss. Hierfür bieten wir verschiedene Arten von KMF/Mineralwolle Säcken an. Wir bieten Ihnen BigBags an, in dem Sie die KMF - Wolle entsorgen können. Alle unsere Mineralwollsäcke sind mit einem Inhalt Hinweis gekennzeichnet. 

 

Wichtige Informationen zu KMF - Wolle für Sie: 

 

Gemäß Abfallverordnung ist KMF - Wolle im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als gefährlich einzustufen und darf mit anderen Abfällen nicht vermischt werden. KMF - Wolle muß separat in Big-Bags, die den Hinweis "Krebserregender Inhalt" tragen, verpackt werden. Die Bag-Bags sind mit einer Schlaufe so zu verschließen, dass die Wolle nicht entweichen kann.

 

Neue KMF - Wolle, die keine krebserregende Fasern enthalten, sind in der Entsorgung genau wie die alte KMF - Wolle zu behandeln. Das bedeutet, dass auch Abschnitte von dem neuen Material verpackt in Big-Bags entsorgt werden müssen. Bei der Handhabung der KMF - Wolle ist zu Ihrer eigenen Sicherheit strengstens darauf zu achten, dass ein entsprechender Schutzanzug und auf jeden Fall eine Atemschutzmaske getragen wird.

 

Da die Entsorgung von KMF - Wolle bei der Behörde angezeigt werden muß und die Entsorger und auch Transporteure von KMF - Wolle verpflichtet sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese Abfallart an.

 

Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.



Teerhaltige Produkte bei der Müllentsorgung Hamburg entsorgen:

 

Im Sinne des KrW-/AbfG § 41 gelten Teer- oder bitumenhaltige Dachpappen und Dachbahnen als gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverordnung und sind auch als solche einzustufen. Daher sollten diese Abfälle bei der Entsorgung nicht mit anderen Abfällen vermischt und unbedingt getrennt behandelt werden.

 

An Steinkohlenteer und teerhaltigen Produkten dürfen nur sehr geringe Mengen (z.B Styropor oder Holz) anhaften. Außerdem dürfen teerhaltige Produkte kein Asbest enthalten und Quecksilber darf den Wert 0,3 mg/kg nicht überschreiten. Kleine Mengen können noch ohne Analyse verworfen werden, bei größeren Mengen ist eine Analyse aber unbedingt erforderlich. 

 

Bitumengemische in Hamburg entsorgen: 

 

Sie haben Bitumengemische und müssen diese entsorgen? Dann kommen Sie zu uns und entsorgen diese sicher und unkompliziert. Asphaltmisch Abfälle umfassen Bau- und andere Materialien, z. B. Bitumenpappe, Bitumenbahnen (Dachpappe), oder Bitumen Schindeln. Bestehen tuen diese meist aus Bitumen, Pappe oder Sand.

Aufgrund seiner wasserundurchlässigen Eigenschaften wird Bitumen insbesondere im Dachbau als Feuchtigkeitssperre eingesetzt. 

 

Hinweis: Nur Asphaltmischungen in ausgehärteter Form werden klassifiziert. Es dürfen keine Verunreinigungen wie z. B. Holz, Metall, Kunststoff, Papier, Kies, Dämm- und Dämmstoffe, Trockenbau, Restmüll, Schadstoffe oder Teer, angenommen und recycelt werden. Da die Entsorgung teerhaltiger Produkte den zuständigen Behörden gemeldet werden muss und Unternehmen, die teerhaltige Produkte handhaben und transportieren, ein Register führen müssen, werden diese Abfälle mit Entsorgungsgebühren belegt.

 

Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.



Baustoff auf Rigipsbasis in Hamburg entsorgen:

 

Gipskartonplatten, Gipsputz, Gipsdielen und Rigips bestehen aus Calciumsulfat, was wiederum eine Verbindung aus Calcium- und Sulfatverbindungen und Rigips genannt wird. Dieser Baustoff wird in den  meisten Häusern, Wohnungen und Gewerbebetrieben bei Neubau oder Renovierung genutzt. Rigips-Abfällen dürfen keine Fremdstoffe wie Holz, Kunststoff, Kies oder Abfälle jeglicher Art enthalten sein. 

 


Mischpapier im Entsorgungsfachbetrieb Hamburg entsorgen: 

 

Die Entsorgung von Papier, Pappe oder Kartons unterscheidet sich zwischen Mischpapier und Kaufhausaltpapier. Die Zusammensetzung des Mischpapiers ist wie folgt:

 

  • Zeitschriften
  • Zeitungen
  • Büropapier inkl. Ordner
  • Papier muss frei von Verunreinigungen sein
  • jedoch keine Tapetenrollen



Als Kaufhaus-Altpapier werden Kartons, Computer Papier, Pappe und eine kleine Auswahl an Papiersorten wie Zeitschriften oder Tageszeitungen angenommen. Nicht zum Kaufhaus Abfall gehören Mappen, Transparentfolien. Das Mischpapier muss  wachs- und leimfrei sein.

Altmetall bei der Müllentsorgung Hamburg entsorgen:

 

Sie haben noch Altmetall und möchten Dieses entsorgen? Dann erledigen Sie dieses unbedingt beim Entsorgungsfachbetrieb Hamburg. 

Bei uns können Sie Ihr Altmetall wie zum Beispiel Kupfer, Kupfer-Kabel, Messing, Aluminium, V2A, Zink und Blei entsorgen. 



Eisenschrott in Hamburg entsorgen: 

 

Alten, ungebrauchten Eisenschrott schnell loswerden? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Im Entsorgungsfachbetrieb Hamburg können Sie Eisenschrott wie zum Beispiel Heizkörper, 

Badewannen, Eisenrohre, Stahlträger, Schrauben sowie Nägel und E - Metalle entsorgen. 

 

Styropor HBCD Beim Entsorgungsfachbetrieb entsorgen: 

 

Wenn Sie Styropor entsorgen wollen, müssen Sie wissen, dass man dort in 2 verschiedenen Kategorien unterscheidet. Es gibt einmal das Verpackungsstyropor, welches aus Verpackung stammt (EPS = expandiertes Polystyrol - aufgeblasen - Styropor) und das HBCD belastete Styropor. Das Verpackungsstyropor enthält zu 98 % Luft und zu 2 % Kunststoff Polystyrol und ist nicht mit den Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) belastet. Dieses kann man in kleinen Mengen auch über die gelbe Tonne (recyclebare Leichtverpackungen entsorgen. Große Mengen von Verpackungsstyropor können mit anderen Abfällen zusammen entsorgt werden, müssen aber aufgrund der weiteren Behandlung und Berechnung separat in Big-Bags verpackt sein.

 

Hexabromcyclododecan-kontaminiertes Polystyrol (HBCD), ist in der Entsorgung deutlich teurer als Verpackungsstyropor.

Kontaminiertes Polystyrol (XPS = extrudiertes-Polystyrol- ausgepresst- Styrodur), dass als Dämmung auf Baustellen verwendet wird, ist als überwachungsbedürftiges Matrial  einzustufen. Abfälle die gerbracht werden, werden dementsprechend kontrolliert und ggf. nachsortiert. HBCD darf nicht mit anderen Abfällen vermischt werden werden. Obwohl dieses Material eine hervorragende Isolierung für Häuser und Mehrfamilienhäuser aufweist und üblicherweise für Außenwände, Kellerwände und Flachdächer verwendet wird, wurde HBCD-Feuerschutzmaterial hinzugefügt, ein Isoliermaterial, das GBCA entspricht. Feuerfestes HBCD wird seit 2016 nicht mehr praktisch synthetisiert, wird aber für seine Entsorgung in den kommenden Jahrzehnten unverzichtbar bleiben. Da auch diese Entsorgung den Behörden gemeldet werden muss und Entsorger und Versender von Styropor/Styropor nachweis- und nachweispflichtig sind, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. 



Leitungen des Entsorgungsfachbetrieb im Überblick: 

  • Entsorgung von Müll auf dem Entsorgungsbetrieb
  • Container Vermietung- einschließlich Lieferung und Abholung 
  • Beratung von Müll und dessen Entsorgung