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Entsorgungsbetrieb Hamburg



Seit vielen Jahren sind wir ein Entsorgungsbetrieb in Hamburg und Umgebung. Wir kümmern uns um die richtige Entsorgung Ihres Abfalls. Planen Sie eine größere Menge an betrieblichen oder baustellenbezogenen Abfall, dann wenden Sie sich frühzeitig an einen Entsorgungsbetrieb, dieser kann Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat beistehen. Denn dieser kann Ihnen genau Auskunft geben, wie Sie den Abfall zu trennen haben und welchen Sie zusammenführen dürfen. Da Sie hierfür spezielle Genehmigungen benötigen. Aber darum müssen Sie sich nicht kümmern, wenn Sie frühzeitig einen Entsorgungsbetrieb wie uns aufsuchen. Wir kümmern uns um den schriftlichen Teil.

Ein Entsorgungsbetrieb entsorgt in Ihrem Auftrag jegliche Art von Abfall. Der Betrieb kann Ihnen einen Container zur Verfügung stellen, wenn Sie einen benötigen, um unter anderem Ihr Haus zu renovieren oder zu sanieren. Ein Container wird auch benötigt, wenn Sie Ihren Garten neu gestalten oder umgestalten möchten. Haben Sie eine kleine Menge an Abfall, so können Sie diesen bei Ihrem Entsorgungsbetrieb fachmenschisch entsorgen lassen.

Als Entsorgungsbetrieb in Hamburg wird unserer Betrieb in regelmäßigen Abständen, in der Regel beträgt dies ein Jahr, den gesetzlichen Anforderungen aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, kurz auch EfbV genannt, überprüft. Die Erfüllung der Anforderungen wird mit einem Zertifikat bestätigt, welches jedes Jahr neu ausgestellt werden muss. Hier wird auf Qualität und Seriösität geprüft. Dies überzeugt für ein zuverlässiges Unternehmen. Die Haftungsrisiken sind für Sie, als Abfallentsorger, geringer als bei einem Abfallbetrieb, welches nicht als Fachbetrieb zertifikiert ist. Für uns als Unternehmen wird keine Transportgenehmigung verlagt. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden, damit man unseren Betrieb als Entsorgungsfachbetrieb nennen und führen darf:

  • Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde
  • die richtige Organisationsweise und Ausstattung
  • betrieblichen Versicherungsschutz
  • Führung aller durchgeführten Arbeiten der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Einhaltung der geltenden Verordnungen.

Unter jegliche Art von Abfall fällt:
  • Sperrmüll
  • Gartenabfall
  • Bauschutt
  • Baustellenabfall
  • Boden / Steine
  • Mischholz A2
  • Holz A4
  • KMF - Wolle
  • teerhaltige Produkte
  • Baustoff auf Gipsbasis
  • Mischpapier
  • Altmetall
  • Eisenschrott
  • Styropor HBCD
  • gem. Siedlungsabfall


Mit teerhaltigen Produkten sind Dachpappe, Teer- und Bitumenbahnen, Holz lackieren oder bestreichen mit Teer- oder Bitumen Masse, also behandeltes Holz und Abfälle, die mit Teer Inhalt gefüllt sind, gemeint. Bitum wird mit 80 % für den Straßenbau verwendet. Mit gem. Siedlungsabfall darf Kunststoff, Plastik, Verpackungsstyropor (nach Absprache), Folie, Papier und Pappe und unbehandeltes Holz entsorgt werden.

Ihr Entsorgungsbetrieb in Hamburg entsorgt nicht nur Ihren Abfall. Mit dem Begriff Entsorgung sind auch alle Verfahren und Tätigkeiten gemeint, die zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen. Sie entsorgen nur Ihren Abfall bei Ihrem Entsorgungsbetrieb und dieser kümmert sich um alles weitere. Er sammelt gewerblich Ihren Abfall, er befördert und lagert ihn. Er behandelt Ihren Abfall und recycelt ihn fachmännisch, er verwertet ihn, sowie er beseitigt den Abfall. Für Ihren Abfall findet Ihr Fachbetrieb vielleicht auch eine Wiederverwendung.

Bei der Lagerung Ihres Abfalls unterliegt der Entsorgungsbetrieb gesetzlichen Regelungen. In dieser Regelung ist der Umweltschutz gemeint. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Anwohner unter anderem nicht mit Lärm, Gerüchen oder anderen Erzeugnissen belästigt.

Ein Entsorgungsbetrieb aus Hamburg ist nicht nur für Sie als Privatperson tätig. Sondern auch für gewerbliche Kunden. Diese benötigen oft Container unter anderem für Großbaustellen. Aber auch zum Beispiel, wenn das Unternehmen seinen Betrieb renovieren möchte oder die Außenlage verändert werden soll. Kleine Entsorgungsbetriebe arbeiten oftmals mit anderen Entsorgungsunternehmen zusammen, wenn sie einen Großauftrag erhalten. Ein Großauftrag beinhaltet unter anderem, in kurzer Zeit einige Container zur Verfügung zu stellen oder aber die Container müssen schneller ausgetauscht werden. Beim Austausch erhalten Sie einen neuen leeren Container und wir nehmen den vollen Container mit.

Ein Entsorgungsbetrieb kann sich auch Entsorgungsfachbetrieb nennen. Einen Entsorgungsfachbetrieb nennt man auch Efb. Ein Efb unterliegt Anforderungen aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein Entsorgungsbetrieb muss besonders qualifiziert und zuverlässig sein, um bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Es kann auch nur ein Teil des Betriebes sich Entsorgungsfachbetrieb nennen oder das ganze Unternehmen. Wenn Sie ein Entsorgungsfachbetrieb sind, muss eine jährliche Überprüfung Ihres Unternehmens durchgeführt werden, damit Sie jedes Jahr ein neues Zertifikat erhalten können. Durch eine jährliche Überprüfung des Unternehmens wird gewährleistet, dass das Unternehmen weiterhin qualifiziert und zuverlässig ist. Dieses Zertifikat ermöglicht Ihnen einen Vorteil, so dass unter anderem öffentliche Auftraggeber durch eine Ausschreibung von Aufträgen eine besondere Anforderung an die Bewerber stellen über besondere Qualifikation. So erhält ein Entsorgungsfachbetrieb eher den Auftrag gegenüber einem einfachen Entsorgungsbetriebes.

Als Privatperson für Sie spielt es keine so große Rolle. Beide Entsorgungsunternehmen sorgen für Ihren Abfall, den Sie abgeben möchten. Oder bei dem Unternehmen, bei dem Sie einen Container mieten möchten. Ihr Abfall wird gleich gelagert und verarbeitet. Bei einem Entsorgungsfachbetrieb wird mehr dokumentiert als bei einem Entsorgungsbetrieb aus Hamburg.