Bei der Entsorgung von Styropor sind zwei Arten von Styropor zu unterscheiden.
Es gibt einmal das Styropor, welches aus der Verpackung stammt, das sogenannte
Verpackungsstyropor (EPS = expantierendes Polystyrol - aufgeblasen - Styropor)
Dieses Styropor stammt zu 98 % aus Luft und zu 2 % aus dem Kunststoff Polystyrol
und ist nicht mit den Flammenschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan)
belastet und kann bei kleineren Mengen über den gelben Sack entsorgt werden.
Größere Mengen von diesem Verpackungsstyropor dürfen mit anderen Abfälle
zusammen entsorgt werden, müssen aber aufgrund der weiteren Behandlung
und Berechnung separat in Big-Bags verpackt sein.
Das HBCD belastete Styropor, welches in der Entsorgung wesentlich aufwendiger ist
und auch das belastete Styrodor (XPS = extrudiertes Polystyrol – ausgepresst – Styrodur),
welches als Dämmmaterial von den Baustellen stammt, ist als ein überwachungs-
bedürftiger Abfall einzustufen. Aufgrund dessen ist es mit Übernahmeschein und
Begleitschein zu entsorgen und darf mit anderen Abfällen nicht vermicht werden.
Dieses Material weist zwar eine hervorragende Dämmmung an Wohnhäusern und
Gebäuden auf und wird bzw. wurde häufig bei Außenwände, Kellerwände und auch bei
Flachdächer verwendet aber um an den Objekten die Brandschutzverordnung aufrecht
zu erhalten, wurde das Dämmmaterial mit dem Flammenschutzmittel HBCD versetzt.
Diese Flammenschutzmittel HBCD darf eigentlich seit 2016 nicht mehr eingebaut
werden, wird aber trotzdem in der Entsorgung die nächsten Jahrzehnte nicht
wegzudenken sein.
Da auch diese Entsorgung bei der Behörde angezeigt werden muss und die Entsorger
und auch Transporteure des Styropors/Styrodors verpflichtet sind, ein Register
zu führen und eine Nachweispflicht haben, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese
Abfallart an.
Fakt ist: Das mit HBCD belastete Styropor / Styrodor darf nicht mit anderen Abfällen
vermischt werden darf.
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