Altholz wird als belastetet eingestuft und der Kategorie A4 zugeführt, sofern
dieses Holz kontaminiert ist , d.h., dass dieses Holz mit umweltschädlichen
Substanzen behandelt wurde. Der klassische Jägerzaun und auch der Sichtschutz,
der geölt oder imprigniert ist, fällt privat ebenso häufig an wie z.B. Fensterholz,
welches bei einer Restaurierung von Baumaßnahmen entsorgt werden muß.
Typische Beispiele für A4 - Holz sind, Jägerzäune, Holzpforten, Sichtschutzwände,
Fensterholz, Holztüren aus dem Außenbereich, Bahnschwellen oder auch
imprägnierte Dachlatten.
Gemäß Abfallverordung sind diese Holzarten im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als
gefährlich einzustufen und sollten mit anderen Baubfällen nicht zusammen
entsorgt werden. Da die Entsorgung von A4 - Holz bei der Behörde angezeigt
werden muß und die Entsorger und auch Transporteure von A4-Holz verpflichtet
sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese Abfallart an.
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