AVV-Nr. 170204
!
Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV sind gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und sollten nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere von 15,00 Euro an.
Holz A4