Bei der Entsorgung von Papier bzw. Pappe wird in der Branche unter
Mischpapier und Kaufhausaltpapier unterschieden.
Das Mischpapier setzt sich wie folgt zusammen:
Zeitschriften, Tageszeitungen, Büropapier inkl. Ordner, dazu zählen aber
keine Tapetenrollen, und das Papier muß frei von Störstoffen sein.
Zu Kaufhausaltpapier zählen Pappe, Pappkartons, Kartonagen, ein geringer
Anteil von Papier wie z.B. Zeitschriften oder Tageszeitungen wird toleriert.
Zum Kaufhausaltpapier zählen keine Aktenordner, keine Folien, keine Klarsichtfolien
und auch wie beim Mischpapier muß das Material frei von Wachs und Leim sein.
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