Teerhaltige Produkte in Hamburg entsorgen
AVV-Nr. 170303
Dachpappe und auch Dachbahnen, die Teer enthalten oder auch nur bituminös
sind, gelten gemäß der Abfallverordnung im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als ein
gefährlicher Abfall und sind auch als dieser einzustufen. Aus diesem Grund darf
dieser Abfall bei der Entsorgung nicht mit anderen Abfallarten vermischt werden
und muss dringend einzeln entsorgt werden.
An Kohlenteer und teerhaltigen Produkten dürfen nur sehr geringe Mengen
z.B. Styropor oder Holz haften. Ferner darf sich in den teerhaltigen Produkten
kein Asbest befinden, und der Quecksilberanteil sollte den Wert von 0,3 mg/kg
nicht überschreiten. Kleinstmengen könnten noch ohne Analyse entsorgt werden,
aber ab einer bestimmten Menge ist hierfür eine Analyse zwingend notwendig.
Bitumengemische (AVV 170302)
Zum Abfall der Bitumengemische gehören Bau- bzw.
Werkstoffe wie z. B. Bitumenpappe, Bitumenbahnen
(Dachpappe) oder Bitumenschindeln, die in ihrer
Beschaffenheit aus Bitumen, Pappe und teilweise
aus Sand bestehen.
Wegen seiner wasserabweisenden Eigenschaft wird der Baustoff Bitumen, als
sogenannte Feuchtigkeitssperre vor allem beim Dachbau verwendet.
Hinweis! Bitumengemische in ausgehärteter Form
werden nur sortenrein, d. h. ohne anhaftende Störstoffe
wie z. B. Holz, Metalle, Kunststoffe, Papier, Bauschutt,
Dämm- und Isoliermaterialien, Gipskarton, Restmüll,
Schadstoffe oder Teer, angenommen und einer
Verwertung zugeführt.
Da die Entsorgung von teerhaltigen Produkten bei der Behörde angezeigt werden
muß und die Entsorger und auch Transporteure von teerhaltigen Produkten
verpflichtet sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese
Abfallart an.
Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.
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Darf in den Container:
- Dachpappe
- Teer- und Bitumbahnen
- Holz mit Teer- und Bitumanstrichen
- Teerbelastete Abfälle
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Darf nicht in den Container:
- Teerhaltiger Asphalt
- Betonfundament mit Dachpappe
- Styropor mit Dachpappe