Mineralwolle, Steinwolle, Isolierwolle, Dämmwolle oder auch KMF - Wolle
(künstliche minaralfaser Wolle) genannt, ist ein künstlich anorganisches Produkt
und gehört auch zu den sogenannten gefährlichen Abfällen, die von uns bei der
Behörde angezeigt werden müssen.
Gemäß Abfallververordnung ist KMF - Wolle im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als
gefährlich einzustufen und darf mit anderen Abfällen nicht vermischt werden.
KMF - Wolle muß separat in Bag-Bigs, die den Hinweis "Krebserregender
Inhalt" tragen, verpackt werden. Die Bag-Bags sind mit einer Schlaufe so zu
verschließen, dass die Wolle nicht entweichen kann.
Neue KMF - Wolle, die keine krebserregende Fasern enthalten, sind in der
Entsorgung genau wie die alte KMF - Wolle zu behandeln. Das bedeutet, dass auch
Abschnitte von dem neuen Material verpackt in Big-Bags entsorgt werden müssen.
Bei der Handhabung der KMF - Wolle ist zu Ihrer eigenen Sicherheit
strengstens darauf zu achten, dass ein entsprechender Schutzanzug und auf
jeden Fall eine Atemschutzmaske getragen wird.
Da die Entsorgung von KMF - Wolle bei der Behörde angezeigt werden
muß und die Entsorger und auch Transporteure von KMF - Wolle verpflichtet
sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese Abfallart an.
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