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KMF - Wolle in Hamburg entsorgen

AVV-Nr. 170603


Mineralwolle, Steinwolle, Isolierwolle, Dämmwolle oder auch KMF - Wolle (künstliche minaralfaser Wolle) genannt, ist ein künstlich anorganisches Produkt und gehört auch zu den sogenannten gefährlichen Abfällen, die von uns bei der Behörde angezeigt werden müssen.

Gemäß Abfallververordnung ist KMF - Wolle im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als gefährlich einzustufen und darf mit anderen Abfällen nicht vermischt werden. KMF - Wolle muß separat in Bag-Bigs, die den Hinweis "Krebserregender Inhalt" tragen, verpackt werden. Die Bag-Bags sind mit einer Schlaufe so zu verschließen, dass die Wolle nicht entweichen kann.

Neue KMF - Wolle, die keine krebserregende Fasern enthalten, sind in der Entsorgung genau wie die alte KMF - Wolle zu behandeln. Das bedeutet, dass auch Abschnitte von dem neuen Material verpackt in Big-Bags entsorgt werden müssen. Bei der Handhabung der KMF - Wolle ist zu Ihrer eigenen Sicherheit strengstens darauf zu achten, dass ein entsprechender Schutzanzug und auf jeden Fall eine Atemschutzmaske getragen wird.

Da die Entsorgung von KMF - Wolle bei der Behörde angezeigt werden muß und die Entsorger und auch Transporteure von KMF - Wolle verpflichtet sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese Abfallart an.

Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.

Container

Darf in den Container:

  • Mineralwolle
  • Steinwolle
  • Glaswolle
  • Isolierwolle
Container

Darf nicht in den Container:

  • Anderer Abfall