Bei der Neugestaltung von Garten- und Parkanlagen bleibt es nicht aus,
dass der alte Boden durch neuen Mutterboden , der einen hohen Anteil an
mineralischen Bestandteilen besitzt, wie z.B. Kies, Sand und/oder Tonanteilen,
auch Humus und Kleinstlebewesen, ausgetauscht wird.
Da der entsorgte Boden neu aufbereitet und später an anderer Stelle wieder
eingebaut wird, ist es dringend notwendig, dass eine Bodenprobe vor der
Entsorgung gemacht wird. Nur Boden mit der Klassifikation Z.0. kann
problemlos weiter verarbeitet werden.
Seit dem 01.01.2019 sind alle Aufbereitungsanlagen durch eine neue EU-Richtlinie
verpflichtet, sich vor der Annahme von Boden bzw. Erdaushub eine Analyse
aushändigen zu lassen.
Verunreinigter Boden mit der Klassefkation Z.1. und schlechter bedarf einer
besonderen Aufbereitung, die nicht allen Anlagen gestattet ist.
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