Baustellenabfall in Hamburg entsorgen
AVV-Nr. 170904
Gemischter Baustellenabfall mit der AVV-Nr. 170904 entstehen immer,
wie der Name es auch schon beschreibt, auf Baustellen, auf denen ein Neubau
errichtet wird, auf denen renoviert wird, ein Rückbau oder ein kompletter Abriss
stattfindet. Dennoch lassen sich nicht gleich alle Abfälle, die auf einer Baustelle
anfallen, unter der Abfallnummer 170904 einordnen, also gelten diese auch nicht als Baustellenabfall. Was in den Container darf und was nicht, sehen Sie unten.
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Darf in den Container:
- Holz (Innen- und Außenbereich)
- Bauschutt
- Fliesen, Dachziegel, Betonsteine u.Ä.
- Kunststott, Plastik, Folie u.Ä.
- Papier und Pappe
- Tapetenreste
- Türen und Fenster
- Rigips und Y-Tongsteine (in geringen Mengen)
- Grünschnitt, Laub und Rasen (in geringen Mengen)
- Duschkabinen, Toiletten und Waschbecken
- Heizkörper, Eisenrohre und Kabelabfälle
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Darf nicht in den Container:
- Farben, Lacke, Öle u.Ä.
- Reinigungsmittel
- Asbest
- Teerhaltige Produkte
- KMF - Wolle
- Dämmmaterial (Styropor / Styrodor)
- Elektroschrott
- Feuerlöscher, Gasflaschen u.Ä.
- Autoreifen
- Nachtspeicheröfen
- Boden, Boden/Steine
- Grassoden und Sand
- Belasteter Estrich z.B. Teeranstrich, Kleber o.Ä.
- Belastete Mauersteine z.B. Teeranstrich o.Ä.
- Schornstein