Abbildung zeigt Gartenabfälle und Laub vor Container AVV-Nr. 200201

Gartenabfall

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Abbildung zeigt Baustellenabfälle mit Holzresten und Bauabfall AVV-Nr. 170904

Baustellenabfall

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Abbildung zeigt sandigen Boden und Grasnarben ohne Steine AVV-Nr. 170504

Boden/Steine

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Abbildung zeigt großen Mischholz Haufen und Spanplatten AVV-Nr. 170201

Mischholz A2

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Abbildung zeigt Speermüll mit Elektrogeräten und Möbeln AVV-Nr. 200301

Sperrmüll

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Abbildung zeigt Siedlungsabfälle mit Verpackungsmaterial AVV-Nr. 200301

Gem. Siedlungsabfall

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Abbildung zeigt einen Holzhaufen mit lackiertem Holz AVV-Nr. 170204
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Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV sind gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und sollten nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere von 15,00 Euro an.

Holz A4

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Abbildung zeigt Dämmwolle und Steinwolle aufeinander gestapelt AVV-Nr. 170603
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Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV sind gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere von 15,00 Euro an.

KMF - Wolle

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Abbildung zeigt Dachpappe und Dämmmaterial auf einem Haufen AVV-Nr. 170303
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Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV sind gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere von 15,00 Euro an.

Teerhaltige Produkte

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Abbildung zeigt Rigibs und Y-Tong Haufen auf dem Boden AVV-Nr. 170802

Baustoff auf Gipsbasis

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Abbildung zeigt Papier und Pappe in einem Container AVV-Nr. 150101

Mischpapier

Details zu Mischpapier
Abbildung zeigt großen Altmetalhaufen mit Blei und Zinkrohren

Altmetall

Details zu Altmetall
Abbildung zeigt Eisenschrott mit Badewanne und Duschwanne

Eisenschrott

Details zu Eisenschrott
Abbildung zeigt ein Styropor. AVV-Nr. 170604
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Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV sind gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere von 15,00 Euro an.

Styropor HBCD

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